Asbestsanierung | Asbest Entsorgung | Asbest Entfernung | usw.
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Asbest galt im 20. Jahrhundert als Wunderwerkstoff. Es hat viele praktische Eigenschaften, wie ein hohe Elastizität, Hitzebeständigkeit und Säurebeständigkeit. Es wurde gerade für den Bereich Handwerk und für die Autoindustrie in großen Mengen produziert.
Man findet Asbest heutzutage noch in vielen Werkstoffen, wie zum Beispiel in Bodenbelag von Häusern sowie den Klebern, Dacheindeckung, Heizungsdichtungen, Fensterkitt, Dichtmassen und in vielen Mörteln. Besonders gefährlich ist das Asbest, welches als Brandschutz an Stahlträgern angebracht wurde (Spritzasbest).
Dass sogenannte Spritzasbest ist weich gebunden und deutlich gefährlicher als festgebundene Asbestfasern. Weichgebundenes Asbest sind sämtliche Fußbodenkleber und Dichtmassen.
Seit 1993 ist Asbest als Werkstoff verboten, da die Asbestfasern sich in den Atemwegen und in der Lunge festsetzen und „schleichend“ Krebs verursachen. Der Krebs wird meist erst Jahre später nach der Einatmung entstehen und erkannt.
Aufgrund der hohen Gesundheitsgefahr darf Asbest nur von Fachfirmen, die ein Prüfzeugnis nach TRGS 519 haben, demontiert und entsorgt werden.
Unser Dachdeckermeisterbetrieb hat die nötigen Prüfungen abgelegt und ist somit Ihr fachkundiger Partner für die Asbestsanierung nach TRGS 519.
Unserer Dachdeckermeister berät Sie auch gerne bei den Möglichkeiten, wie man die Asbestsanierung bei Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen kann: Wenn Ihr Dach mit Asbest belastet ist können Sie die Asbestsanierung und die Entsorgung des Asbestes als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Steuererklärung angeben und absetzen. Dafür benötigen Sie vor der Sanierung und Entsorgung des Asbestes als erstes ein Gutachten. Dieses kann durch einen fachkundigen Sachverständigen von der DEKRA oder vom TÜV ausgestellt werden.
Im nächsten Schritt können wir dann mit der Asbestsanierung und Entsorgung für Sie beginnen.
Bei der Steuererklärung geben Sie dann im Mantelbogen auf Seite 3 die Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung an und fügen die von uns ausgestellte Rechnung der Steuererklärung bei.
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