Durch ungesicherte Dächer kommt es auch in unserer Region immer häufiger zu Unfällen durch herabstürzende Schnee- und Eisschichten, so genannte Dachlawinen. Erst vor kurzem kam es in der Herforder Innenstadt zu einem solchen Vorfall. Eine Passantin und ihr Kleinkind wurden von einer Dachlawine getroffen.
In manchen Bundesländern, wie z.B. Bayern und Baden-Württemberg sind Schneefanggitter bereits vorgeschrieben. Jedoch muss auch dort nicht die gesamte Dachfläche gesichert werden, sondern nur die Bereiche in denen Dachlawinen auf allgemeine zugängliche Wege oder Hauseingänge stürzen können, damit Unfälle wie dieser sich nicht wiederholen.
Auch bei Rollladenaufbauten auf Dachflächenfenstern kann es durch das erhöhte Schnee- aufkommen zu erheblichen Problemen kommen. Durch rutschende Schnee- und Eismassen können die Rollladenaufsätze beschädigt oder gar heruntergerissen werden. Eine einfache, aber nützliche Gegenmaßnahme ist das Anbringen von Schneefanggittern oberhalb der Rollläden.
Eine deutschlandweite Vorschrift gibt es derzeit noch nicht! Nur die Bauaufsichtsbehörden können diese Maßnahme momentan fordern.
Im Allgemeinen gilt, dass Hausbesitzer für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sind. Im Schadensfall muss der Hausbesitzer nachweisen, dass er alle möglichen Maßnahmen veranlasst hat um diese Situation zu vermeiden.
Die meisten Schneefanggitter werden aus Metall hergestellt, meist aus verzinktem Stahl, Kupfer und Aluminium. Der Querschnitt in unserer Region beträgt normalerweise 15x15 mm oder 20x20 mm. Die Größe richtet sich nach der Belastung, zur Berechnungsgrundlage dient die DIN 1055-5.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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